AZAV – Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

AZAV – Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung

AZAV BERATUNG, Einführung und Zertifizierung

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung – AZAV bildet seit dem 01.04.2012 die Grundlage für eine AZAV Zertifizierung, also die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung. Demnach muss ein Träger sich und seine arbeitsfördernden Maßnahmen durch eine Fachkundige Stelle (FKS) auf der Grundlage des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) und der AZAV zulassen lassen. Bildungsgutscheine bzw. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS) können nur noch von AZAV zertifizierten Bildungsträgern und Personaldienstleistern eingelöst werden.

In der Praxis bedeutet dieses Zulassungsverfahren für die Unternehmen zwar einen Mehraufwand, der jedoch mit vielen Vorteilen belohnt wird. Begründet wurde die Veröffentlichung der AZAV mit dem Ziel, die Qualität von Dienstleistungen für den Arbeitsmarkt zu steigern und die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern.

Nutzen Sie die Vorteile einer AZAV Zertifizierung

Als AZAV Bildungsträger können Sie nicht nur Ihre Bildungs- und Vermittlungsdienstleistungen in Form von Aktivierungs- und Bildungsgutscheinen gegenüber der Agentur für Arbeit geltend machen, Sie haben auch weitere Vorteile. Das Zertifikat bescheinigt Ihrem Unternehmen und Ihren Maßnahmen nämlich eine hohe Qualität, was von potentiellen Teilnehmenden, aber auch von anderen interessierten Parteien wahrgenommen werden kann.

  • Sie können an Ausschreibungen der Agentur für Arbeit teilnehmen.

  • Gegenüber Ihren Mitbewerbern haben sie einen Wettbewerbsvorteil, indem Sie die AZAV Zertifizierung werbewirksam präsentieren.

  • Sie können mit einer AZAV Zertifizierung Ihr Image als Bildungsträger verbessern und Vertrauen in Ihr Unternehmen aufbauen.

Nutzen Sie die Vorteile einer AZAV Zertifizierung

Als AZAV Bildungsträger können Sie nicht nur Ihre Bildungs- und Vermittlungsdienstleistungen in Form von Aktivierungs- und Bildungsgutscheinen gegenüber der Agentur für Arbeit geltend machen, Sie haben auch weitere Vorteile. Das Zertifikat bescheinigt Ihrem Unternehmen und Ihren Maßnahmen nämlich eine hohe Qualität, was von potentiellen Teilnehmenden, aber auch von anderen interessierten Parteien wahrgenommen werden kann.

  • Sie können an Ausschreibungen der Agentur für Arbeit teilnehmen.

  • Gegenüber Ihren Mitbewerbern haben sie einen Wettbewerbsvorteil, indem Sie die AZAV Zertifizierung werbewirksam präsentieren.

  • Sie können mit einer AZAV Zertifizierung Ihr Image als Bildungsträger verbessern und Vertrauen in Ihr Unternehmen aufbauen.

Trägerzulassung nach AZAV

Bevor Sie eine AZAV Maßnahmenzulassung beantragen, müssen Sie sich als Träger bei einer Fachkundigen Stelle Ihrer Wahl zertifizieren lassen. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass der Zertifizierer durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert worden ist.

Seminar ISO QMS Workshop GRADAN Daniel GrafDie AZAV Trägerzulassung erfolgt durch eine Prüfung der von Ihnen vorab zur Verfügung gestellten relevanten Dokumente. Daran schließt ein Audit durch den Zertifizierer vor Ort im Unternehmen an. Was Sie belegen müssen, regelt die AZAV. Wie diese Erklärungen zu erfolgen haben, ist in vielen Fällen jedoch Ihnen überlassen.

Eine Trägerzulassung erfolgt für längstens fünf Jahre.

Diese Nachweise müssen Sie für eine AZAV Trägerzulassung erbringen.

Die Grundlage der Trägerzulassung sind die Anforderungen der AZAV. Folgend finden Sie einige dieser Vorgaben an AZAV zertifizierte Träger. Die vollständige Verordnung sowie einen Überblick über geeignete Nachweise für Ihre Dokumentenprüfungen finden Sie hier. Der Träger muss u.a. für die folgenden Bedingungen Nachweise erbringen:

  • Er ist leistungsfähig und zuverlässig.

  • Bei der Konzeption und Durchführung von Maßnahmen berücksichtigt er die aktuelle Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und seine Entwicklung.

  • Er ist in der Lage, Teilnehmende bei der beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

  • Die Leitung des Trägers sowie dessen Lehr- und Fachkräfte verfügen über die nötige Kompetenz, die in Aus- und Weiterbildungen gefestigt und ausgebaut werden.

  • Er verfügt über ein effektive System, das die Qualität in Ihrem Unternehmen und bei den Maßnahmen sichert.

  • Er arbeitet nach eineim Leitbild, das sich am Kunden orientiert.

  • Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Träger und den Teilnehmenden sind rechtlich korrekt.

Trägerzulass ung nach AZAV

Bevor Sie eine AZAV Maßnahmenzulassung beantragen, müssen Sie sich als Träger bei einer Fachkundigen Stelle Ihrer Wahl zertifizieren lassen. Dabei sollten Sie jedoch darauf achten, dass der Zertifizierer durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert worden ist.

Seminar ISO QMS Workshop GRADAN Daniel Graf

Die AZAV Trägerzulassung erfolgt durch eine Prüfung der von Ihnen vorab zur Verfügung gestellten relevanten Dokumente. Daran schließt ein Audit durch den Zertifizierer vor Ort im Unternehmen an. Was Sie belegen müssen, regelt die AZAV. Wie diese Erklärungen zu erfolgen haben, ist in vielen Fällen jedoch Ihnen überlassen. Einen Überblick über geeignete Nachweise für die Dokumentenprüfung finden Sie in unserem
E-Book.

Eine Trägerzulassung

erfolgt für längstens fünf Jahre.

Diese Nachweise müssen Sie für eine AZAV Trägerzulassung erbringen.

Die Grundlage der Trägerzulassung sind die Anforderungen der AZAV. Folgend finden Sie einige dieser Vorgaben an AZAV zertifizierte Träger. Die vollständige Verordnung sowie einen Überblick über geeignete Nachweise für Ihre Dokumentenprüfungen finden Sie hier. Der Träger muss u.a. für die folgenden Bedingungen Nachweise erbringen:

  • Er ist leistungsfähig und zuverlässig.

  • Bei der Konzeption und Durchführung von Maßnahmen berücksichtigt er die aktuelle Situation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und seine Entwicklung.

  • Er ist in der Lage, Teilnehmende bei der beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

  • Die Leitung des Trägers sowie dessen Lehr- und Fachkräfte verfügen über die nötige Kompetenz, die in Aus- und Weiterbildungen gefestigt und ausgebaut werden.

  • Er verfügt über ein effektive System, das die Qualität in Ihrem Unternehmen und bei den Maßnahmen sichert.

  • Er arbeitet nach eineim Leitbild, das sich am Kunden orientiert.

  • Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Träger und den Teilnehmenden sind rechtlich korrekt.
Maßnahmenzulassung nach AZAV

Nachdem Sie eine Trägerzulassung nach AZAV erhalten haben, müssen Sie noch Ihre arbeitsfördernden Maßnahmen zulassen lassen. In der Regel wird dabei von der Fachkundigen Stelle im Stichprobenverfahren eine Nachweis- und Dokumentenprüfung des Maßnahmenkonzeptes durchgeführt.

Workshop zu ISO und AZAV Daniel Graf GRADANDie Maßnahmenzulassung gilt in der Regel für drei Jahre und muss danach neu durchgeführt werden. In einem Stichprobenverfahren werden zugelassene Maßnahmen jährlich überwacht. Änderungen der zuglessenen Maßnahmen müssen bei der Fachkundigen Stelle gemeldet und genehmigt werden. Gegebenenfalls müssen Maßnahmen daraufhin neu zugelassen werden. Zu meldenden sind u.a. die Änderung des Titels, der Dauer oder der Inhalte einer Maßnahme, konzeptionelle Änderungen und veränderte Kostensätze.

Diese Nachweise müssen Sie für eine AZAV Maßnahmenzulassung erbringen.

Welche Nachweise Sie bei der Dokumentenprüfung erbringen müssen, wird in der AZAV geregelt. Die vollständige Verordnung sowie einen Überblick über geeignete Nachweise für Ihre Dokumentenprüfungen für Ihre Maßnahmenzulassung nach AZAV haben zusammengetragen. Zusammengefasst muss Ihre Maßnahme folgende Bedingungen erfüllen:

  • Die Maßnahme lässt eine erfolgreiche Teilnahme erwarten.

  • Bei der Planung der Ziele, Dauer und Inhalte der Maßnahme wurden die Voraussetzungen der Zielgruppe und das Maßnahmeziel berücksichtigt.

  • Die aktuellen Entwicklungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes müssen bei der Konzeption berücksichtigt werden, sodass das das geplante Bildungsziel der Maßnahme arbeitsmarktrelevant ist.

  • Erforderliche Berechtigungen für die Durchführung einer Maßnahme liegen vor.

  • Im Falle von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§ 81 und 82 des SGB III ist die Eignung des Trägers als Ausbildungsstätte vorzulegen.

  • Die Maßnahme ist wirtschaftlich und sparsam kalkuliert. Das heißt, dass die Kosten der Maßnahme angemessen sind und sich am Bundes-Durchschnittskostensat (B-DKS) orientieren.

Wir unterstützen Sie bei der AZAV Zertifizierung.

Wir führen Sie zur AZAV Zertifizierung.

Wir verstehen uns als Ihr Begleiter auf dem Weg zu einer AZAV Zertifizierung. Im ersten Schritt analysieren wir bei Ihnen vor Ort Ihre bestehenden Abläufe und Strukturen und ermitteln mit Ihnen zusammen, an welchen Stellen es noch einen Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Anforderungen der AZAV gibt. Dies betrifft sowohl die Anforderungen an das Management, also auch die Anforderungen an die Maßanhmen. Wir übernehmen in der Folge auch gerne die Rolle eines internen Partners und unterstützen Sie bei der Umsetzung der festgestellten Anpassungen. Hierbei organisieren und veranstalten wir Workshops, entwickeln Prozesse und deren Dokumentation, kalkulieren und entwickeln Maßnahmen u.v.m., immer in Absprache mit Ihnen und auf Basis der festgestellten Notwendigkeiten. Wir unterstützen Sie bei der Einholung eines Angebotes bei von uns empfohlenen Zertifizierern und bereiten Sie umfassend und lückenlos auf Ihr Audit vor.

Nach Abschluss des Vorgangs stehen wir Ihnen weiterhin als Partner für die fortlaufende Entwicklung Ihres Unternehmens zur Verfügung.

Häufige Fragen zur AZAV Zertifizierung

In den letzten Jahren haben uns Kunden zum Thema AZAV Zertifizierung, Trägerzulassung und Maßnahmenzulassung zahlreiche Fragen gestellt.

Die häufigsten Fragen unserer Kunden finden Sie im Folgenden, wobei die Antworten allgemeiner gehalten sind. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Informationen für eine spezifische Situation benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Wenn Ihr Unternehmen Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem SGB III anbieten möchte, muss es sich nach AVAZ durch eine Fachkundige Stelle zertifizieren lassen. Dabei ist es egal, ob es diese Maßnahmen selbst durchführen oder durchführen lässt. Hierunter fallen Bildungsträger, die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, der Berufswahl und Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung oder Transferleistungen anbieten, aber auch Träger, die Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben erbringen, sowie private Arbeitsvermittler.

Nach der bestandenen Erstzertifizierung erfolgt ein jährliches Überwachungsaudit mit einem kleineren Stundenvolumen. Im vierten Jahr erfolgt dann wieder eine komplette Zertifizierung, auf Re-Zertifizierung genannt. Dieser Vorgang wiederholt sich solange Sie zertifiziert sein wollen.

Die Basis für die Kosten ist die Anzahl der Mitarbeiter und die Anzahl der Standorte sowie natürlich die Kostenstruktur des Zertifizierers. Es daher immer ratsam sich verschiedene Angebote einzuholen. Sie sollten aber im ersten Jahr mit mindestens 2.500-3.000 € an Kosten rechnen.

Die Einführung der AZAV kann sehr schnell umgesetzt werden. Bei kleineren Unternehmen ist dies bereits in wenigen Wochen möglich, bei größeren Gesellschaften kann dies auch bis zu 3 Monaten in Anspruch nehmen. Die Zertifizierung an sich dauert, je nach Größe der Gesellschaft, mindestens 1 Tag.

Für eine erfolgreiche Träger Zertifizierung nach AZAV müssen Sie der Fachkundigen Stelle nachweisen, dass Ihr Unternehmen leistungsfähigkeit und zuverlässig ist, dass die Leitung sowie beteiligte Lehr- und Fachkräfte personell und fachlich geeignet sind, dass die Vertragsbedingungen zwischen Ihnen und den Teilnehmenden angemessen sind, und dass Ihr Unternehmen ein Qualitätssicherungssystem hat.

Welche Nachweise vorzulegen sind, ist in der AZAV definiert.

Die Preise der AZAV-Maßnahmen werden auf Basis der „Bundesdurchschnittskostensätze“ festgelegt. Diese definieren, was eine Stunde pro Teilnehmer maximal kosten darf. Für jede Maßnahme muss daher ein solcher Kostensatz aus der Auflistung ausgewählt werden, und dann muss eine Kalkulation erstellt werden, die diesen Kostensatz rechtfertigt und belegt. Hierbei unterstützen wir Sie sehr gerne.
Ein bestehendes Qualitätsmanagementsystem erfüllt bereits eine Vielzahl der Anforderungen der AZAV, allerdings nicht die formalen und auch nicht die, die an die Maßnahmen gestellt werden. Zumal sich die Belegpflicht aus der AZAV in keinem anderen Managementsystem wiederfindet und daher unbedingt beachtet werden muss.
Meine Expertise für Ihr Unternehmen.
Marcel Spitzel
Marcel SpitzelMaster of Science

Wir sind eine etablierte Gesellschaft mit den Schwerpunkten Unternehmensberatung, Unternehmens-entwicklung und Zertifizierung. Mit unserer Expertise in Qualitätsmanagement, Betriebswirtschaft, Marketing, Personal und Finanzen helfen wir insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Ich bin Marcel Spitzel und als Qualitätsmanagement-Berater und Lead Auditor habe ich bereits viele Unternehmen in der Dachregion zu einer Zertifizierung geführt. Die AZAV ist dabei seit ihrer Veröffentlichung ein fester Bestandteil unseres Angebotes. Neben meiner Arbeit am Kunden bin ich Geschäftsführer des Instituts für digitale Qualitätssicherung, in dem wir eigene Normen für digital Unternehmen, zur Sicherung derer Qualität, geschrieben und markenrechtlich angemeldet haben. Dabei auditieren wir diese Dienstleister und entwickeln deren Produkte und Dienstleistungen stetig weiter. Mit unserem Institut konnten wir bereits namhafte Unternehmen aus der Beratungs,- Coaching,- Bildungs- und Agenturbranche wie die Baulig Consulting GmbH, Copecart, LearningSuite oder die Studiengemeinschaft Darmstadt zur erfolgreichen Zertifizierung führen.

Mit meinem Wissen und meiner langjährigen Praxiserfahrung kann ich auch Ihr Unternehmen zur AZAV Zulassung führen. Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Gespräch, in dem wir Ihre Situation aufnehmen und weitere Schritte planen können.

ebook zur AZAV von Daniel Graf der GRADAN als PDF Download

IfDQ Audit GmbH
Mehringdamm 33 | 10961 Berlin

0171 4060447
d.graf@ifdq.de

Mit uns zur AZAV Zertifizierung

Gerne helfen wir auch Ihnen bei der Entwicklung Ihres Unternehmens. Profitieren Sie von unserer Expertise und schreiben Sie uns eine Mail an d.graf@ifdq.de, rufen Sie uns an unter 0171-4060447 oder nutzen Sie dieses Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

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