AZAV Maßnahmenzulassung

AZAV Maßnahmenzulassung

Voraussetzung für eine AZAV Maßnahmenzulassung ist eine Trägerzulassung nach AZAV. Aber bereits zeitgleich oder parallel kann auch schon die AZAV Zulassung für einzelne arbeitsfördernde Maßnahmen in die Wege geleitet werden. Sie wird in der Regel von einer fachkundigen Stelle im Stichprobenverfahren per Nachweis- und Dokumentenprüfung eines vorgelegten Maßnahmenkonzeptes durchgeführt.

Erfolgt die AZAV-Zulassung für einzelne Maßnahmen, wird diese in der Regel für drei Jahre erteilt. Danach muss sie neu durchgeführt werden. Bereits zugelassene Maßnahmen werden per Stichprobenverfahren jährlich überwacht. Außerdem: Werden Änderungen in bereits zugelassenen AZAV Maßnahmen vom Träger vorgenommen, müssen diese bei der fachkundigen Stelle gemeldet und genehmigt werden. Zu melden sind insbesondere Änderungen 

  • des Titels, 
  • der Dauer oder 
  • der Inhalte einer Maßnahme, 
  • aber auch konzeptionelle Änderungen oder 
  • Abweichungen bei den Kostensätzen. 

Dabei kann es vorkommen, dass die AZAV Maßnahmen eventuell neu zugelassen werden müssen.

Voraussetzungen und Bedingungen

Das Zulassungsverfahren ist insbesondere dann erforderlich, wenn es um

  1. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung geht, sowie 
  2. bei Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung. 

Diese Aktivitäten werden von der Bundesagentur für Arbeit (BfA) teilnehmerbezogen gefördert: Im ersten Fall über Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine, bei 2. über Bildungsgutscheine. Das Regelwerk der AZAV knüpft an die Zulassung besonderer Anforderungen. So ist für AZAV Maßnahmen vom Träger nachzuweisen: 

a.) Ein Maßnahmenkonzept, das eine erfolgreiche Teilnahme erwarten lässt
b.) Die Relevanz für den Arbeitsmarkt
c.) Ihre Zweckmäßigkeit
d.) Die Wirtschaftlichkeit
e.) Die Sparsamkeit
f.) Angemessene Bedingungen für die Teilnehmer

Das bedeutet im Einzelnen: Die Maßnahme lässt eine erfolgreiche Teilnahme der Geförderten voraussehen (a.). Dabei sollten in der Planung der Ziele, der Dauer sowie der Inhalte der Maßnahme die Voraussetzungen der Zielgruppe und das Maßnahmenziel entsprechend berücksichtigt werden. Zudem müssen konzeptionell die aktuellen Entwicklungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes (b.) Berücksichtigung finden, weil das angestrebte Bildungsziel der Maßnahme arbeitsmarktrelevant ist (c.). AZAV Maßnahmen sollen darüberhinaus vom Träger wirtschaftlich und sparsam kalkuliert werden (d./e.). Was bedeutet, dass die Kosten der Maßnahme angemessen sein müssen und sich am Bundes-Durchschnittskostensatz (B-DKS) orientieren. Nicht zuletzt sollten jederzeit angemessene räumliche sowie vertragliche Teilnahmebedingungen gegeben sein (f.). 

Machen Sie vorab den Check

Mit diesen Themen und Aspekten kann eine AZAV Maßnahmenzulassung in Zusammenarbeit bzw. Rückkopplung mit dem Auditor gut vorbereitet werden:

  • Auftragsunterlagen und Rahmenvereinbarungen prüfen
  • wirtschaftlich Kalkulation je nach Maßnahmenart (FbW und AbE)
  • Vorbereitung objektiver Nachweise zu Maßnahmenkosten je Teilnehmer gemäß Kalkulation
  • Rahmendaten zur Maßnahme formulieren (Steckbrief)
  • Lehrplan mit Stundentafel konzipieren
  • Maßnahmenkonzept zur Umsetzung erstellen
  • Einsatzplanung und Vertretungsregelungen Personal (inkl. Qualifikationen)
  • Raumnutzungs-Planung (inkl. Ausstattungen)
  • Konzept für Fehlzeiten bzw. Analyse der Abbrüche
  • Muster für Teilnahmeverträge erstellen
  • Muster bzw. Formulare (Kündigung, Rücktritt, Urlaubsregelung, Teilnahmezertifikat) erstellen 
  • erforderlich Lizenzen und Anerkennungen (z.B. IHK, Schulbehörde) besorgen
  • relevante Arbeitsmarktstatistiken sondieren 

Ablauf der AZAV Maßnahmenzulassung Schritt für Schritt

Ihre weiteren Schritte bis zur AVAZ Maßnahmenzulassung sind in der Regel:

  1. Ein unverbindliches Vorgespräch, das wir gerne für Sie kostenfrei mit Ihnen führen. Dabei erhalten sie zum Zweck, dem Prozedere sowie zu den einzelnen Kostenpunkten des AZAV Maßnahmenzulassungsverfahrens weitere Informationen.
  2. Formalia und Beauftragung: Nach dem Vorgespräch und auf dessen Basis (Selbstauskunft) erhalten Sie ein unverbindliches Angebot. Auf Grundlage unseres transparenten Preis- und Leistungsverzeichnisses für eine AZAV Maßnahmenzulassung können Sie die Zertifizierungs- und Kostenbedingungen entnehmen. Wenn Sie mit uns zusammenarbeiten und unsere Leistungen bis zur Zulassung von AZAV Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen, zeichnen Sie einfach das zugesandte Angebot gegen. Fertig – und schon kann es losgehen: Wir versenden sofort alles Details und Pläne zum weiteren organisatorischen sowie zeitlichen Ablauf.
  3. Beantragung Zulassung: Diese beginnt mit der Übersendung der Antragsunterlagen zur AZAV Maßnahmenzulassung, welche vom Träger möglichst vollständig ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben sowie samt erforderlichen Anlagen an uns geschickt werden sollte. Über die Bearbeitungsdauer je nach Prüfaufwand informieren wir vorab und halten Sie dazu auf dem Laufenden. 
  4. Prüfung der Unterlagen: Die überlassenen Dokumente werden nun im Zuge der Maßnahmenprüfung innerhalb der beauftragten Fachkundigen Stelle gegengecheckt. Wir stehen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung und in persönlichem Kontakt. Danach gibt es zu jeder Maßnahme und Stichprobe einen Bericht. Eine Prüfung vor Ort findet in der Regel nicht statt. 
  5. Zulassung mit Zertifikatsausfertigung: Bei positivem Bescheid wird Ihnen ein Zertifikat ausgestellt. Nach kompletter Zahlung der entstandenen Prüfungskosten senden wir Ihnen das Zertifikat über Ihre AZAV Maßnahmenzulassung zu. Das Zertifikat bleibt für drei Jahre gültig. Dabei ist es unerheblich, wie häufig die zugelassene Maßnahme durchgeführt wird.
  6. Neuzulassung: Sind drei Jahre nach Zulassung der Maßnahme abgelaufen, kann bei bestehendem Bedarf diese erneut zugelassen werden. Das Prozedere beginnt erneut mit dem ersten Schritt, wie zuvor beschrieben. 

Vorteile durch unsere AVAZ Maßnahmenzulassung

IfDQ verfügt als langjähriger Auditor über fundierte Erfahrungen aus einer Vielzahl erfolgreich begleiteter AZAV Maßnahmenzulassungen im Bereich Aktivierung und beruflicher Eingliederung. Wir haben die Kontakte und Netzwerke für einen schnellen, praxisnahen, unbürokratischen und hohen Erfolg bei Ihrer AZAV Maßnahmenzulassung.

Meine Expertise für Ihr Unternehmen.
Daniel Graf
Daniel GrafDiplom-Betriebswirt

Die GRADAN GmbH ist eine etablierte Gesellschaft mit dem Schwerpunkt Unternehmensberatung und -entwicklung. Mit unserer Expertise in Qualitätsmanagement, Betriebswirtschaft, Marketing, Personal und Finanzen helfen wir insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Ich bin Daniel Graf, Geschäftsführer der GRADAN GmbH. Als Qualitätsmanagement-Berater und Lead Auditor habe ich bereits viele Unternehmen im In- und Ausland zu einer Zertifizierung geführt. Die AZAV ist dabei seit ihrer Veröffentlichung ein fester Bestandteil unseres Angebotes. Neben meiner Arbeit am Kunden bin ich Mitglied im Bundesverband der Auditoren und als Mitglied im Deutschen Institut für Normung (DIN) und Stellv. Obmann im DIN-Normenausschuss „Sport“ an der Ausarbeitung von Normen beteiligt. Mein Wissen gebe ich zudem als Dozent, Referent und Autor weiter.

Mit meinem Wissen und meiner langjährigen Praxiserfahrung kann ich auch Ihr Unternehmen zur AZAV Zulassung führen. Kontaktieren Sie mich für ein kostenloses Gespräch, in dem wir Ihre Situation aufnehmen und weitere Schritte planen können.

ebook zur AZAV von Daniel Graf der GRADAN als PDF Download

ISOGRAF | IfDQ Audit GmbH
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d.graf@ifdq.de

Mit uns zur AZAV Zertifizierung

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