AZAV Voraussetzungen: Der Weg zur schnellen und effektiven Zertifizierung als anerkannter Bildungsträger

AZAV Voraussetzungen: Der Weg zur schnellen und effektiven Zertifizierung als anerkannter Bildungsträger

Arbeitssuchende sollten möglichst effektiv und erfolgversprechend in den Arbeitsmarkt integriert werden. Damit die Chancen dafür bestmöglich sind und eine berufliche Eingliederung gut gelingen kann, setzt der Gesetzgeber auf zertifizierte Bildungsträger und Bildungsmaßnahmen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Eine hierfür erfolgreiche Zertifizierung gilt als Zulassung und notwendige Voraussetzung für eine Teilnahme der Bildungsträger und für Bildungsmaßnahmen am Markt der Arbeitsförderung im Rahmen der Regelungen des SGB III. 

AZAV Zertifizierung: Voraussetzungen zur Trägerzulassung

Der Kernsatz zu den Voraussetzungen in der „Verordnung über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV)“  lautet: „Der Träger muss leistungsfähig und zuverlässig sein und insbesondere muss seine finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden.“ 

1. Danach werden einzelne fachliche und formale AVAZ Voraussetzungen genannt, wofür jeweils Nachweise zu erbringen sind:

  • Es ist zu erklären, ob über das Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wurde. Ebenfalls, ob die Eröffnung eines solchen bereits mangels Masse abgelehnt wurde;
  • Es muss die Organisations- und Personalstruktur (in der Regel per Organigramm) dargestellt werden; 
  • Zugleich ist nachzuweisen, dass diese Organisations- und Personalstruktur sich zur Durchführung von arbeitsmarktlichen Dienstleistungen eignet;
  • Bei Maßnahmen ist zu veranschaulichen, dass die dafür genutzten Räumlichkeiten sich für die geplanten Teilnehmer eignen; 
  • Es ist eine Übersicht über das aktuelle Maßnahmen-Angebot vorzulegen;
  • Ebenso sind verschiedene Angaben über die natürlichen Personen oder Träger (von jeweils gesetzlichen Vertreter) zu machen: Zum Beispiel zu Name, Anschrift, Zweigstellten, Vorstrafen, anhängigen Ermittlungsverfahren usw.

2. Ebenso müssen Bildungsträger oder private Arbeitsvermittler sich dazu befähigt zeigen, die Eingliederung der Teilnehmenden unterstützen zu können. Und zwar unter der Voraussetzung, dass dabei die Lage und Entwicklung des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes jeweils berücksichtigt wird. Der Nachweis wird über folgende Aspekte geprüft:

  • Zusammenarbeit mit den regionalen Akteuren des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes (z.B. Unternehmen oder Mitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit);
  • Methoden; die aktuelle arbeitsmarktrelevante Entwicklungen berücksichtigen;
  • Übersicht zu bereits durchgeführten arbeitsmarktlichen Dienstleistungen sowie deren Ergebnisse;
  • Darstellung von Bewertungen, die der Träger zum Beispiel von Teilnehmern oder Betrieben im Rahmen seiner arbeitsmarktlichen Dienstleistungen erhielt;

3. Außerdem sind die Lehr- und Fachkräfte sowie die Bildungsträger-Leitungen danach zu beurteilen, ob ihre Aus- und Fortbildung sowie die jeweiligen Berufserfahrungen eine erfolgreiche Durchführung der Maßnahme versprechen. Dazu sind diese Nachweise zu erbringen:

  • Über ein Leitbild, das sich kundenorientiert sowie auf die Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ausrichtet;
  • Informationen über Unternehmensführung und Unternehmensorganisation: Inklusive zu Unternehmenszielen sowie über die Durchführung von internen Prüfungen zur Funktionsweise des Unternehmens;
  • Ein zielgerichtetes Konzept über die Aus- und Weiterbildung der Lehr- und Fachkräfte sowie der Bildungsträger-Leitung;
  • Belege über Zielvereinbarungen einschließlich Messungen auf Basis von Kennzahlen und Indikatoren, wie die Ziele erreicht und der kontinuierliche Verbesserungsprozess gesteuert wird;
  • Wie bei Konzeption und Durchführung von Maßnahmen die jeweilige arbeitsmarktliche Entwicklung berücksichtigt wird; 
  • Belege zu Förder-Methoden für die individuellen Entwicklungs-, Lern- und Eingliederungsprozesse der Teilnehmer;
  • Methoden zur Bewertung der arbeitsmarktlichen Maßnahmen und ihrer Ergebnisse;
  • Kontinuierliche Zusammenarbeit mit Dritten: Darstellung der Art und Weise sowie deren stetige Verbesserung;
  • Systematisches Beschwerdemanagement inklusive regelmäßiger Teilnehmerbefragungen;

Können diesbezüglich zur bisherigen Arbeit noch keine Aussagen – zum Beispiel wegen Neugründung – gemacht werden, muss der Bildungsträger gegenüber der fachkundigen Stelle (Auditor) den Nachweis liefern, diese Anforderungen in der Zukunft erfüllen zu können.

Nicht zuletzt muss der Bildungsträger vertraglich sicherstellen, dass jeder Teilnehmer am Ende der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung unter anderem über die Inhalte, zum Zeitraum sowie dem Ziel der Maßnahme erhält.

Weitere Anforderungen AZAV

Über die jeweilige fachkundige Stelle (Auditor) wird mit Blick auf den von der Bundesagentur für Arbeit jährlich veröffentlichten Bundes-Durchschnittskostensatz (BDKS) geprüft, ob die Kosten einer Maßnahme berechtigt sind. Das geschieht auch auf Basis der Maßnahmenkonzeption und ihrer Kalkulation und soll überprüfen, ob sie nicht den BDKS unverhältnismäßig übersteigt. Selbstverständlich werden dabei Besonderheiten sowie die inhaltliche Qualität der Maßnahme berücksichtigt. Im Zuge dessen können auch einzelne Bestandteile („Bausteine“) der Maßnahme zugelassen werden.

Außerdem ist eine Bestätigung über die Eignung als Ausbildungsstätte immer dann vorzulegen, wenn Maßnahmen auf Berufsabschlüsse oder geregelte Berufe vorbereiten sollen. Diese muss von der zuständigen Stelle oder Aufsichtsbehörde erteilt werden.

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Daniel Graf
Daniel GrafDiplom-Betriebswirt

Die GRADAN GmbH ist eine etablierte Gesellschaft mit dem Schwerpunkt Unternehmensberatung und -entwicklung. Mit unserer Expertise in Qualitätsmanagement, Betriebswirtschaft, Marketing, Personal und Finanzen helfen wir insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Ich bin Daniel Graf, Geschäftsführer der GRADAN GmbH. Als Qualitätsmanagement-Berater und Lead Auditor habe ich bereits viele Unternehmen im In- und Ausland zu einer Zertifizierung geführt. Die AZAV ist dabei seit ihrer Veröffentlichung ein fester Bestandteil unseres Angebotes. Neben meiner Arbeit am Kunden bin ich Mitglied im Bundesverband der Auditoren und als Mitglied im Deutschen Institut für Normung (DIN) und Stellv. Obmann im DIN-Normenausschuss „Sport“ an der Ausarbeitung von Normen beteiligt. Mein Wissen gebe ich zudem als Dozent, Referent und Autor weiter.

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